Stufenangleichung im Bereich des TVöD - Bitte um Überprüfung der Oktoberabrechnung in den Stufen 2 und 3

Thu, 17 Oct 2024 08:44:24 +0000 von Annette Henning-Sommer

Für alle Mitarbeitenden, die nach dem TVöD-SuE bezahlt werden (z. B. pädagogische Kräfte in den Kitas, Sozialarbeiter*innen) verändert sich ab dem 01.10.2024 die Verweildauer in den Stufen 2 und 3. Bis zum nächsten Stufenaufstieg verkürzt sich in diesen Stufen die Wartezeit um 1 Jahr. Von daher sollten alle Mitarbeitenden, die sich im September 2024 in Stufe 2 oder 3 befunden haben, ihre Oktobergehaltsmitteilung gemäß der Information in der beigefügten Anlage überprüfen.
Als Faustregel gilt jetzt für alle Mitarbeitenden ab dem 01.10.2024, dass ich in einer Stufe solange wie es der Kennzahl der Stufe entspricht (Stufe 1= 1 Jahr usw.) bleibe.

Anlage: Datei zur Überprüfung der richtigen Stufeneinordnung ab dem Oktober 2024 für den Bereich TVöD.
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