Auch für 2022 wurde das Kinderkrankengeld und damit die möglichen Betreuungstage analog der Regelung in 2021 verlängert.
Allerdings besteht der Anspruch nur bis zum 19.03.2022.
Näheres entnehmen können der angehängten Datei entnommen werden.
Allerdings besteht der Anspruch nur bis zum 19.03.2022.
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