Aktuell ab sofort gilt:
Eine Krankmeldung des Kindes zum Bezug des Elternkrankengeldes ist bis zu 5 Tage telefonisch möglich.
Das Kind muss in der Praxis bekannt sein, um eine Kindkrankmeldung zu erhalten.
Für die Jahre 2024 und 2025 stehen Eltern folgende Kinderkrankentage zur Verfügung:
- jedem Elternteil 15 Tage pro Kind; maximal bei mehreren Kindern insgesamt 35 Tage
- Alleinerziehende 30 Tage pro Kind; maximal bei mehreren Kinder insgesamt 70 Tage
- Voraussetzung: Alter des Kindes unter 12 Jahren oder wenn es eine Behinderung hat und auf HIlfe angewiesen ist
Kinderkrankentage bei stationärem Aufenthalt des Kindes
- wenn Kindern ins Krankenhaus müssen, können Eltern, wenn sie stationär mit aufgenommen werden, Kinderkrankentage beanspruchen
- dabei gibt es keine Höchstdauer
- Altersbeschränkung: gilt nur für Kinder unter 12 Jahren oder dem Vorliegen einer Behinderung (siehe oben)
- zusätzlich muss der Arzt die medizinischen Gründe für die Mitaufnahme und die Dauer bestätigen
- Ausnahme: das Kind ist erst maximal 8 Jahre alt; dann gilt die Mitaufnahme als medizinisch begründet
- diese "stationären" Kinderkrankentage werden nicht auf die anderen "Ansprüche auf Kinderkrankentage" angerechnet
Eine Krankmeldung des Kindes zum Bezug des Elternkrankengeldes ist bis zu 5 Tage telefonisch möglich.
Das Kind muss in der Praxis bekannt sein, um eine Kindkrankmeldung zu erhalten.
Für die Jahre 2024 und 2025 stehen Eltern folgende Kinderkrankentage zur Verfügung:
- jedem Elternteil 15 Tage pro Kind; maximal bei mehreren Kindern insgesamt 35 Tage
- Alleinerziehende 30 Tage pro Kind; maximal bei mehreren Kinder insgesamt 70 Tage
- Voraussetzung: Alter des Kindes unter 12 Jahren oder wenn es eine Behinderung hat und auf HIlfe angewiesen ist
Kinderkrankentage bei stationärem Aufenthalt des Kindes
- wenn Kindern ins Krankenhaus müssen, können Eltern, wenn sie stationär mit aufgenommen werden, Kinderkrankentage beanspruchen
- dabei gibt es keine Höchstdauer
- Altersbeschränkung: gilt nur für Kinder unter 12 Jahren oder dem Vorliegen einer Behinderung (siehe oben)
- zusätzlich muss der Arzt die medizinischen Gründe für die Mitaufnahme und die Dauer bestätigen
- Ausnahme: das Kind ist erst maximal 8 Jahre alt; dann gilt die Mitaufnahme als medizinisch begründet
- diese "stationären" Kinderkrankentage werden nicht auf die anderen "Ansprüche auf Kinderkrankentage" angerechnet