Die Kirchengenwerkschaft Niedersachsen möchte gerichtlich festlegen lassen, was unter das Tarifmerkmal "mit erhöhtem Förderbedarf" zu verstehen ist. Dieses Tarifmerkmal bildet die Grundlage für eine Höhergruppierung von Mitarbeitenden in die S 4 (bei uns schon lange durchgesetzt) oder in die S8b.
Für genauere Informationen besucht bitte die Homepage der Kirchengewerkschaft: www.kg-nds.de
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