Arztbesuche während der Arbeitszeit

Mon, 02 Jan 2023 10:39:10 +0000 von Annette Henning-Sommer

Es gilt § 29 Abs. 1 Buchstabe f) TV-L:
Wenn die ärztliche Behandlung von Beschäftigten während der Arbeitszeit erfolgen muss, gilt die erfolderliche nachgewiesene Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten als Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung der Bezüge.

Das bedeutet, jeder Mitarbeitende muss sich bemühen, seine Arztbesuche außerhalb der Arbeitszeit zu terminieren.
Ist dieses z.B. aufgrund des Fachärztemangels nicht möglich, da jeder den Termin nehmen muss, der angeboten wird, gilt die Abwesenheitszeit als gearbeitet plus der Anfahrtswege.
Allerdings muss ein Nachweis über den Arztbesuch und die dortige Verweildauer beigebracht werden.
Bestätigen

Bist du sicher?