Hinweisgeberschutzgesetz/Whistleblowergesetz

Mon, 15 Jan 2024 10:22:38 +0000 von Annette Henning-Sommer

Seit dem 01.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten.
Mit diesem Gesetz ist ein Arbeitgeber mit mehr als 50 Mitarbeitenden verpflichtet, eine Stelle zur Meldung von Verstößen seitens des Arbeitgebers, einzurichten. Es geht dabei um Verstöße, die den Mitarbeitenden im Vorfeld oder Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit seitens des Arbeitgebers bekannt werden. Welche weiteren Bedingungen erforderlich sind, kann dem beigefügten Informationsblatt entnommen werden.
Dieses Gesetz soll dabei die "Meldenden" vor arbeitsrechtlichen oder sonstigen Nachteilen schützen. 

In unserem Kirchenkreis haben der Kita-Verband und die Gesamtkirchengemeinde "Am Dobrock" mehr als 50 Mitarbeitende.
Die Meldestelle ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar:
 
 
Telefon: 0511 – 2796 236
 
Postanschrift:
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz
Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover

Mitarbeitende, die nicht diesen Dienststellen angehören, können meldungspflichtige Verstöße bei einer staatlichen Stelle melden.

Als Download ist ein Mitarbeiterinformationsschreiben für weitere Informationen angehängt.
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