Fahrtkostenzuschuss für die Mitarbeitenden im Kirchenkreis Cuxhaven-Hadeln und der Gesamtkirchengemeinde am Dobrock

Tue, 26 Mar 2024 09:02:27 +0000 von Annette Henning-Sommer

Die Landeskirche hat vor einigen Monaten den Weg frei gemacht, um den Mitarbeitenden, die den Arbeitsweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln zurücklegen und dafür einen "ABO-Vertrag" vorlegen können, einen Fahrtkostenzuschuss in maximaler monatlicher Höhe von 20,00 Euro pro Monat durch den Arbeitgeber zu zahlen.
Für die Umsetzung ist der Abschluss einer Dienstvereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung notwendig.
Die entsprechende Dienstvereinbarung wurden von folgenden Anstellungsträgern unterschrieben:
- Gesamtkirchengemeinde am Dobrock
- Kirchenkreis Cuxhaven-Hadeln
Alle Mitarbeitenden, die bei diesen beiden Anstellungsträgern angestellt sind und die oben genannten Bedingungen erfüllen, können einen formlosen Antrag auf einen Fahrtkostenzuschuss beim Anstellungsträger stellen.
Sollte es weitere Mitarbeitende geben, die die oben genannten Kriterien erfüllen und diese Leistung gerne in Anspruch nehmen möchten, sollten sie sich mit der Mitarbeitervertretung Cuxhaven-Hadeln (Tel. 04771 7269 oder mav.cuxhaven-hadeln@evlka.de) in Verbindung setzen.
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