Änderung des Eigenanteils bei der Zusatzversorgung

Fri, 02 Dec 2022 10:43:55 +0000 von Annette Henning-Sommer

Ab dem 01.01.2023 erhöht sich der Eigenanteil der Arbeitnehmer*innen an der Zusatzversorgung.

Bisher betrug der Eigenanteil 0,65 % ihres zusatzversorgungsfähigen Entgeltes.

Ab dem 01.01.2023 beträgt der Eigenanteil 1 % des zusatzsversorungsfähigen Entgeltes.
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