Aufeinandertreffen von Quarantäneanordnung und genehmigten Urlaub - Wahrung der Ansprüche

Tue, 12 Jul 2022 09:10:29 +0000 von Annette Henning-Sommer

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verjähren gemäß der Dienstvertragsordnung nach einem Jahr.

Bis zum 07.05.2022 konnte es passieren, dass man als Kontaktperson einer an Corona erkrankten Person, sich in Quarantäne begeben musste.
Wenn für diese Tage schon Urlaub genehmigt wurde, verfielen diese Tage.

Jetzt gibt es ein erstes Urteil eines Landesarbeitsgerichtes, indem dieses infrage gestellt wird, weil durch eine Quarantäneanordnung der Erholungsgedanke von Urlaub widersprochen wird.
Da dieses Urteil noch nicht rechtskräftig ist und dem Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung vorgelegt wird, sollten alle Mitarbeitenden die als Kontaktperson in Quarantäne geschickt wurden, während sie Urlaub hatten, vorsorglich an den Arbeitgeber herantreten.
Dieses betriftt wegen der Ausschlussfrist den Zeitraum von heute rückwirkend von einem Jahr bis zum 07.05.2022, da zu diesem Zeitpunkt in Niedersachsen diese Anordnungsmöglichkeit weggefallen ist.

Wer davon betroffen ist, sollte umgehend einen Antrag an den Arbeitgeber stellen mit dem Inhalt, die Urlaubstage die parallel zu einer Quarantäneanordnung als Kontaktperson genommen wurden, nachzugewähren.

In diesem Schreiben sollte darauf hingewiesen werden, dass diese Ansprüche auf Nachgewährung von Urlaubstagen aufgrund eines noch ausstehenden Urteils des Bundesarbeitsgerichtes und zur Wahrung der Ansprüche innerhalb der Ausschlussfrist geltend gemacht werden.

Wir als Mitarbeitervertretung geben gerne weitere Auskünfte dazu.
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