Die Zahlung des pauschalen Leistungsentgeltes für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienstwurde rückwirkend zum 01.08.2021 zwischen den Verhandlungsparteien vereinbart.
Dieses bewirkt eine ca. 2% Erhöhung des Bruttolohnes pro Monat mit der Berechnungsgrundlage des Bruttolohnes im September.
Für das Jahr 2021 gibt es für die Monate August bis Dezember pauschal 2% des September-Bruttolohnes, also eine Einmalzahlung mit dem Dezembergehalt von ca. 10% des Septemberbruttolohnes.
Für das Jahr 2022 gibt es im Dezember 2022 eine Einmalzahlung von 24 % des für den September 2022 zustehenden Brutto-Lohnes.
Für das Jahr 2023 müssen noch weitere Verhandlungen geführt werden. Führen diese zu keinem Ergebnis, gibt es im Dezember 2023 eine Einmalzahlung von 12 % des September-Brutto-Lohnes.
Dieses bewirkt eine ca. 2% Erhöhung des Bruttolohnes pro Monat mit der Berechnungsgrundlage des Bruttolohnes im September.
Für das Jahr 2021 gibt es für die Monate August bis Dezember pauschal 2% des September-Bruttolohnes, also eine Einmalzahlung mit dem Dezembergehalt von ca. 10% des Septemberbruttolohnes.
Für das Jahr 2022 gibt es im Dezember 2022 eine Einmalzahlung von 24 % des für den September 2022 zustehenden Brutto-Lohnes.
Für das Jahr 2023 müssen noch weitere Verhandlungen geführt werden. Führen diese zu keinem Ergebnis, gibt es im Dezember 2023 eine Einmalzahlung von 12 % des September-Brutto-Lohnes.