Die Kirchengewerkschaft Niedersachsen fordert in den unten angeführten Aufruf für alle Erzieher*innen und Sozialassistent*innen die S8b bzw. die S4.
Die Lehrer in Niedersachsen sollen ab dem Schuljahr 2024/25 eine Gehaltsgruppe höher eingruppiert werden, da die Anforderungen bei den zu unterrichtenden Kindern gestiegen sind.
Davon leitet die Kirchengewerkschaft ihre Forderung ab, diesen erhöhten Förderbedarf pauschal auch im Kita-Bereich anzuerkennen. Damit würden gemäß des Tätigkeitsmerkmals alle Erzieher*innen in den Kitas in die S8b eingruppiert werden.
Sie fordert darum alle Erzieher*innen auf, zur Fristwahrung diesen Antrag auf Höhergruppierung in die S8b jetzt zu stellen, sofern dieses nicht aufgrund anderer Kriterien schon erfüllt wurde.
Die Ausführungen der Kirchengewerkschaft und ein "Blanko-Antragsformular" sind in der Datei beigefügt.
Die Forderung der Kirchengewerkschaft nach der S4 für alle Sozialassistent*innen ist in unserem Kirchenkreis schon sehr lange umgesetzt. Wir waren die erste Mitarbeitervertretungen die dieses für alle Sozialassistent*innen durchsetzen konnte.
Auch wenn eventuell diese Anträge auf Höhergruppierung wenig Aussicht auf Erfolg haben, sollten sie gestellt werden. Dafür sprechen zwei Gründe:
a) Wenn in Zukunft doch die Kriterien für die Gewährung der S8b erweitert werden, wird kein Geld verschenkt, da ab Antragsdatum rückwirkend für maximal ein Jahr dieses dann zu gewähren ist.
b) Dieser Antrag ein wichtiges politisches Statement ist, dass Fachkräfte im Kita-Bereich entsprechend ihrer schwierigen Tätigkeit angemessen entlohnt werden müssen.
Die Landeskirche Hannover hat schon reagiert und den Arbeitgebern geraten, den Eingang des Antrages zu bestätigen und darauf zu verweisen, dass "Sie zunächst noch amtliche Hinweise zur Anwendung des betreffenden Tätigkeitsmerkmals abwarten".
Die Lehrer in Niedersachsen sollen ab dem Schuljahr 2024/25 eine Gehaltsgruppe höher eingruppiert werden, da die Anforderungen bei den zu unterrichtenden Kindern gestiegen sind.
Davon leitet die Kirchengewerkschaft ihre Forderung ab, diesen erhöhten Förderbedarf pauschal auch im Kita-Bereich anzuerkennen. Damit würden gemäß des Tätigkeitsmerkmals alle Erzieher*innen in den Kitas in die S8b eingruppiert werden.
Sie fordert darum alle Erzieher*innen auf, zur Fristwahrung diesen Antrag auf Höhergruppierung in die S8b jetzt zu stellen, sofern dieses nicht aufgrund anderer Kriterien schon erfüllt wurde.
Die Ausführungen der Kirchengewerkschaft und ein "Blanko-Antragsformular" sind in der Datei beigefügt.
Die Forderung der Kirchengewerkschaft nach der S4 für alle Sozialassistent*innen ist in unserem Kirchenkreis schon sehr lange umgesetzt. Wir waren die erste Mitarbeitervertretungen die dieses für alle Sozialassistent*innen durchsetzen konnte.
Auch wenn eventuell diese Anträge auf Höhergruppierung wenig Aussicht auf Erfolg haben, sollten sie gestellt werden. Dafür sprechen zwei Gründe:
a) Wenn in Zukunft doch die Kriterien für die Gewährung der S8b erweitert werden, wird kein Geld verschenkt, da ab Antragsdatum rückwirkend für maximal ein Jahr dieses dann zu gewähren ist.
b) Dieser Antrag ein wichtiges politisches Statement ist, dass Fachkräfte im Kita-Bereich entsprechend ihrer schwierigen Tätigkeit angemessen entlohnt werden müssen.
Die Landeskirche Hannover hat schon reagiert und den Arbeitgebern geraten, den Eingang des Antrages zu bestätigen und darauf zu verweisen, dass "Sie zunächst noch amtliche Hinweise zur Anwendung des betreffenden Tätigkeitsmerkmals abwarten".