Elektronische AU

Mon, 02 Jan 2023 10:29:51 +0000 von Annette Henning-Sommer

Seit dem 01.01.2023 gibt es keinen "gelben Schein"/"Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr, die beim Arbeitgeber abzugeben ist.
Bei Krankschreibung durch den Arzt, meldet die Arztpraxis die Krankschreibung an die zuständige Krankenkasse.
Bei dieser ruft der Arbeitgeber die Krankschreibung ab.
Für die eigenen Unterlagen soll die Arztpraxis eine Bescheinigung an die Mitarbeitenden ausstellen und mitgeben.

Umso wichtiger ist es, sich ab dem ersten Tag beim Arbeitgeber (zuständige Person) krank zu melden und nach erfolgter Krankschreibung die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.
Nur so kann der Arbeitgeber eine zielgerichtete Abfrage bei der Krankenkasse starten.

Es ist weiterhin erforderlich, ab dem 4. Tag der Erkrankung eine Krankmeldung durch einen Arzt ausstellen zu lassen.
Dabei werden alle Kalendertage mitberechnet, also bei einer Ersterkrankung am Freitag, gilt der Montag als der 4. Tag !!
Bestätigen

Bist du sicher?