Die aktuellen Tarifverhandlungen, die sich nach dem Schlichterspruch im Annahmeverfahren befinden, gelten nur für die Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst (Sozialarbeiterinnen und pädagogisches Personal in den Kindertagesstätten).
Aber die Annahme des Tarifabschlusses heißt nicht, dass die Mitarbeitenden im kirchlichen Bereich dieses bekommen.
Dazu muss erst die Arbeits- und dienstrechtliche Kommission über die Annahme verhandeln. Das dauert erfahrungsgemäß einige Monate.
Alle anderen Mitarbeitenden werden nach dem TV-L bezahlt. Für diesen Bereich werden neue Tarife ab dem 1.10.2023 verhandelt. Damit kann es bis zum Frühjahr 2024 dauern bis für diese Beschäftigten sich Veränderungen im Tarif ergeben.
Aber die Annahme des Tarifabschlusses heißt nicht, dass die Mitarbeitenden im kirchlichen Bereich dieses bekommen.
Dazu muss erst die Arbeits- und dienstrechtliche Kommission über die Annahme verhandeln. Das dauert erfahrungsgemäß einige Monate.
Alle anderen Mitarbeitenden werden nach dem TV-L bezahlt. Für diesen Bereich werden neue Tarife ab dem 1.10.2023 verhandelt. Damit kann es bis zum Frühjahr 2024 dauern bis für diese Beschäftigten sich Veränderungen im Tarif ergeben.