Übernahme der Vereinbarungen TVöD für den Erziehungs- und Sozialbereich

Fri, 02 Dec 2022 10:41:06 +0000 von Annette Henning-Sommer

Am 24.11 wurde in der ADK beschlossen, die Vereinbarungen aus dem TVöd für die Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst zu übernehmen:
Folgend in Stichworten die wichtigsten Inhalte:
- ab 2022 max. 2 zusätzliche Regenerationstage pro Jahr, die nur aus dienstlichen/betrieblichen Verhinderungsgründen ins darauffolgende Jahr bis zum 30.09. übertragen werden können; keine weiteren Übertragungsgründe vorhanden (z.B. Elternzeit, Krankheit ....)
Sonderregelung für 2022: die bis zu 2 Regenerationstage können bis zum 30.09.2023 genommen werden
- Anzahl der Regenerationstage richtet sich nach den Arbeitstagen in der Woche

- Zahlung einer SuE-Zulage für bestimmte Berufsgruppen:
- 130 Euro pro Monat erhalten die Entgeltgruppen: S 2 bis 11a (z.B. Kinderpfleger/Sozialassistenten; Erzieherinnen; Leitung von Kitas unter 40 Plätzen; stellvertetende Leitung bei mindestens 40 Plätzen) rückwirkend ab dem 01.07.2022
- 180 Euro Mitarbeitende in der Sozialarbeit
Alle anderen Kita-Leitungen oder Stellvertretungen erhalten keine SuE-Zulage; die Tarifgruppen begründen dieses mit der Neuordnung der Eingruppierungsregelungen von 2017, die erhebliche Lohnzuwächse gebracht hätten.
- bei Teilzeitkräften wird die SuE-Zulage entsprechend ihr vereinbarten Arbeitszeit gekürzt

Alle, die eine SuE-Zulage erhalten, können diese in bis zu 2 Tage zusätzliche freie Tage/Umwandlungstage ab 2023 umwandeln.
- Der Wunsch der Umwandlung muss bis zum 31.10. des Vorjahres schriftlich (z.B. per Email) dem Arbeitgeber mitgeteilt werden; Sonderregelung für 2023: Stichtag bis  zum 28.02.2023
- Die konkrete mit Datum hinterlegte Beantragung dieser Umwandlungstage muss bis 4 Wochen vor dem gewünschten Termin beim Arbeitgeber schriftlich beantragt werden; der Arbeitgeber muss bis 2 Wochen vor dem gewünschten Termin schriftlich genehmigen oder aus dringenden dienstlichen Gründen ablehnen
- wenn die bis zum 31.10 angemeldeten zusätzlichen "Frei-Tage" nicht konkret beantragt werden also nicht genommen werden, wird die SuE-Zulage nicht angetastet
werden die SuE-Tage genommen, wird der Wert, der dem "freien Arbeitstag" entspricht, entweder im aktuellen Monat oder im darauffolgenden Monat in Höhe der Zulage abgezogen; ein eventueller"Restbetrag" wird dann im folgenden Monat von der SuE-Zulage abgezogen

Weitere Änderungen ergeben sich im Bereich:
- Praxisanleitung
- Änderung der Entgeltordnung u.a. bei Erzieherinnen (S 8b und S 9)
- geänderte Berechnung der Neubelegung
- die Abweichungstoleranz bei der Belegung wurde auf 7,5 % erhöht
- Anpassung der Stufenlaufzeiten ab 01.10.2024

Da diese Änderungen z.T. noch nicht mit genauen Wortlauten oder Durchführungsbestimmung hinterlegt sind, werden sie hier nicht weiter ausgeführt.
Im Anhang befindet sich eine Powerpointpräsentation mit den wichtigsten Änderungen und zusätzlichen Informationen.

Für Fragen stehen wir bei der Mitarbeitervertretung gerne zur Verfügung: 04771 7269
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