Immer wieder wird an uns die Frage herangetragen, warum ein Mitglied der Mitarbeitervertretung an dem BEM-Gespräch teilnehmen soll.
Zum einen sieht der Gesetzgeber beim BEM-Gespräch nach einer Krankheitsphase von mindestens 6 Wochen in 12 Monaten die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung vor. Von daher ist die Mitarbeitervertretung auch schon vom Gesetz her zu beteiligen.
Zum anderen sehen wir es als Mitglieder der Mitarbeitervertretung als wichtige Aufgabe an, die Mitarbeitenden zu diesem Gespräch zu begleiten, um Ihnen unterstützend zur Seite zu stehen. Damit geht es nicht um "arbeitsrechtliche" Fragen, sondern nur darum einen guten Weg miteinander zu finden (durch geeignete Maßnahmen), wie gegebenfalls die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt oder langfristig erhalten werden kann.
Zum einen sieht der Gesetzgeber beim BEM-Gespräch nach einer Krankheitsphase von mindestens 6 Wochen in 12 Monaten die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der Mitarbeitervertretung vor. Von daher ist die Mitarbeitervertretung auch schon vom Gesetz her zu beteiligen.
Zum anderen sehen wir es als Mitglieder der Mitarbeitervertretung als wichtige Aufgabe an, die Mitarbeitenden zu diesem Gespräch zu begleiten, um Ihnen unterstützend zur Seite zu stehen. Damit geht es nicht um "arbeitsrechtliche" Fragen, sondern nur darum einen guten Weg miteinander zu finden (durch geeignete Maßnahmen), wie gegebenfalls die Arbeitsfähigkeit wieder hergestellt oder langfristig erhalten werden kann.