Höhere Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab Juli 2023

Wed, 26 Jul 2023 10:27:15 +0000 von Annette Henning-Sommer

Der allgemeine Beitragssatz für die Pflegeversicherung erhöht sich von 3,05 % auf 3,4 % wobei der Arbeitnehmeranteil im "Normalfall" 1,7 % beträgt.
Der Arbeitnehmeranteil reduziert oder erhöht sich bei folgenden "familiären Konstellationen":
- Beschäftigte ohne Kinder: 1,7 % plus 0,6 % also 2,3 % 
- Beschäftigte mit Kindern ab 25 Jahren: 1,7 %
- Beschäftigte mit einem Kind unter 25 Jahren: 1,7 %
- Beschäftigte mit zwei Kindern unter 25 Jahren: 1,7 % minus 0,25 % insgesamt 1,45 %
- Beschäftigte mit drei Kindern unter 25 Jahren: 1,7 % minus 0,5 % insgesamt 1,2 %
- Beschäftigte mit vier Kindern unter 25 Jahren: 1,7 % minus 0,75 % insgesamt 0,95 %
- Beschäftigte mit fünf oder mehr Kindern unter 25 Jahren: 1,7 % minus 1% insgesamt 0,7 %

Es ist dabei nicht entscheidend, ob die Kinder zuhause leben oder ob sie Kindergeld erhalten.
Bei Kindern mit Behinderung gelten die gleichen Altersgrenzen.
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