Der allgemeine Beitragssatz für die Pflegeversicherung erhöht sich von 3,05 % auf 3,4 % wobei der Arbeitnehmeranteil im "Normalfall" 1,7 % beträgt.
Der Arbeitnehmeranteil reduziert oder erhöht sich bei folgenden "familiären Konstellationen":
- Beschäftigte ohne Kinder: 1,7 % plus 0,6 % also 2,3 %
- Beschäftigte mit Kindern ab 25 Jahren: 1,7 %
- Beschäftigte mit einem Kind unter 25 Jahren: 1,7 %
- Beschäftigte mit zwei Kindern unter 25 Jahren: 1,7 % minus 0,25 % insgesamt 1,45 %
- Beschäftigte mit drei Kindern unter 25 Jahren: 1,7 % minus 0,5 % insgesamt 1,2 %
- Beschäftigte mit vier Kindern unter 25 Jahren: 1,7 % minus 0,75 % insgesamt 0,95 %
- Beschäftigte mit fünf oder mehr Kindern unter 25 Jahren: 1,7 % minus 1% insgesamt 0,7 %
Es ist dabei nicht entscheidend, ob die Kinder zuhause leben oder ob sie Kindergeld erhalten.
Bei Kindern mit Behinderung gelten die gleichen Altersgrenzen.
Der Arbeitnehmeranteil reduziert oder erhöht sich bei folgenden "familiären Konstellationen":
- Beschäftigte ohne Kinder: 1,7 % plus 0,6 % also 2,3 %
- Beschäftigte mit Kindern ab 25 Jahren: 1,7 %
- Beschäftigte mit einem Kind unter 25 Jahren: 1,7 %
- Beschäftigte mit zwei Kindern unter 25 Jahren: 1,7 % minus 0,25 % insgesamt 1,45 %
- Beschäftigte mit drei Kindern unter 25 Jahren: 1,7 % minus 0,5 % insgesamt 1,2 %
- Beschäftigte mit vier Kindern unter 25 Jahren: 1,7 % minus 0,75 % insgesamt 0,95 %
- Beschäftigte mit fünf oder mehr Kindern unter 25 Jahren: 1,7 % minus 1% insgesamt 0,7 %
Es ist dabei nicht entscheidend, ob die Kinder zuhause leben oder ob sie Kindergeld erhalten.
Bei Kindern mit Behinderung gelten die gleichen Altersgrenzen.