Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie für den Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes erst im Juli

Fri, 23 Jun 2023 08:57:46 +0000 von Annette Henning-Sommer

Entgegen anders lautender Emails aus dem Personalamt und von Herrn Siegmann für die Kitas wird die Inflationsausgleichsprämie erst mit dem Juligehalt in Höhe von 1460 Euro ausgezahlt.
Die Inflationsausgleichsprämie ist steuer- und abgabenfrei.
In den weiteren Monaten erfolgen monatliche Zahlungen von 220 Euro bis einschließlich Februar 2024.
Die ab März geplanten Erhöhungen der Tarifentgelte werden zu einem späteren Zeitpunkt rechtzeitig in der ADK (Arbeits- und dienstrechtlichen Kommission) vereinbart.
Diese Zahlung erfolgt nur die Mitarbeitenden im Bereich des TVöDs (Sozial- und Erziehungsbereich).
Teilzeitkräfte erhalten die Inflationsausgleichsprämie anteilig gemäß ihrem Stundenanteil.

Anspruchsberechtigung:
a) für die Zahlung der 1240 Euro im Juni (Auszahlung mit Juligehalt):
- das Arbeitsverhältnis muss am 01.05.2023 bestanden haben
und
- an mindestens einem Tag zwischen dem 01.01.23 und dem 31.05.2023 muss Anspruch auf Entgelt bestanden haben
b) für die monatlichen Zahlungen von 220 Euro
- im Bezugsmonat muss ein Arbeitsverhältnis bestanden haben und in diesem Monat muss an mindestens einem Tag der Anspruch auf Entgelt bestanden haben

Dem Anspruch auf Entgelt ist gleichgestellt, der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, der Anspruch auf Krankengeldzuschuss, der Anspruch auf "Kinderkrankengeld" und der Anspruch auf Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz (§ 18 bis 20).

Für Teilzeitkräfte ist die Inflationsausgleichsprämie zeitanteilig zu kürzen, dabei wird als Stichtag für die Vertragsbedingungen der 1. des jeweiligen Monats zugrunde gelegt.

Leider müssen die Mitarbeitenden, die nach dem TV-L bezahlt werden darauf warten, was die Tarifverhandlungen für den TV-L als Ergebnis bringen. Diese beginnen im Oktober 2023.
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