Überlastungsanzeige

Wed, 08 Jun 2022 09:42:03 +0000 von Annette Henning-Sommer

Die Überlastungsanzeige dient dazu, durch einen Arbeitnehmer beim Arbeitgeber anzuzeigen, dass die Arbeitsanforderung nicht mehr sachgemäß, rechtskonform oder anderweitig inhaltlich korrekt ausgeführt werden kann.
Dabei kann eine konkrete Situation oder eine anhaltende Situation angezeigt werden.
Diese Überlastungsanzeige dient zum einen dazu, dass sich der Arbeitnehmer absichert, um eventuellen Regressansprüchen entgegen zu wirken.
Zum anderen ist jeder Arbeitnehmer aus den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen heraus verpflichtet, Mißstände anzuzeigen.

Die angehängte "Muster-Überlastungsanzeige" haben wir der Homepage der MAV Verden entnommen und diese basiert auf einem Entwurf der Gesamtmitarbeitervertretung.
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