Abmahnung und Ermahnung

Ermahnung und Abmahnungen


vor 4 Monaten  von Annette Henning-Sommer
Ermahnung:
Ist eine mündliche Ermahnung, ein Verhalten zu unterlassen, was als Pflichtverletzung angesehen wurde.

Abmahnung:
Ist eine schriftliche Aufforderung ein bestimmtes, detailliert geschildertes Verhalten in der Zukunft zu unterlassen.
Es muss sich um ein Vergehen handeln, dass vom Arbeitgeber im Rahmen der Nebenpflichten des Mitarbeitenden verlangt werden kann.
In einer Abmahnung wird in der Regel auf die arbeitsrechtlichen Konsequenzen hingewiesen, wenn das "Fehlverhalten" in Zukunft nicht unterlassen wird.

Mitarbeitervertretung:
Wir als Mitarbeitervertretung erhalten im Regelfall keine Kenntnis über eine Abmahnung. Erst wenn der Mitarbeitende sich an uns wendet, können wir versuchen, den Sachverhalt zu klären.
Es besteht kein Mitbestimmungsrecht bei einer Abmahnung seitens der Mitarbeitervertretung.