Mitarbeitervertretungswahl 2021
Kandidaten und Kandidatinnen für die Wahl zur Mitarbeitervertretung 2021
Formular für die Einreichung eines Wahlvorstandes
Wahlvorstand
Der Wahlvorstand hat sich am 26. Januar 2021 konstituiert.
Folgende Mitglieder wurden von der Mitarbeitervertretung berufen:
Uwe Blohm Vorsitzender Friedhof Otterndorf
Susanne Rüsch Stellvertretung Friedhof Ritzebüttel
Birgit Nahrwold Schriftführerin Diakonie Cuxland/Geschäftsstelle Cadenberge
Frau Mindermann Kita St. Nicolai Cadenberge
Marianne Sandner Kirchengemeinde Otterndorf
Karin Weber Diakonie Cuxland/Geschäftsstelle Cuxhaven
Kontakt:
Postanschrift:
Ev.-luth. Kirchengemeinde Otterndorf
z. Hd. dem Wahlvorstand
Uwe Blohm/Vorsitzender
Himmelreich 2
21762 Otterndorf
email: mav-wahlvorstand-2021@web.de
Die Wahl wird als reine Briefwahl am 25. März bis 16.00 Uhr (Ende der Wahlhandlung) durchgeführt.
Folgende Mitglieder wurden von der Mitarbeitervertretung berufen:
Uwe Blohm Vorsitzender Friedhof Otterndorf
Susanne Rüsch Stellvertretung Friedhof Ritzebüttel
Birgit Nahrwold Schriftführerin Diakonie Cuxland/Geschäftsstelle Cadenberge
Frau Mindermann Kita St. Nicolai Cadenberge
Marianne Sandner Kirchengemeinde Otterndorf
Karin Weber Diakonie Cuxland/Geschäftsstelle Cuxhaven
Kontakt:
Postanschrift:
Ev.-luth. Kirchengemeinde Otterndorf
z. Hd. dem Wahlvorstand
Uwe Blohm/Vorsitzender
Himmelreich 2
21762 Otterndorf
email: mav-wahlvorstand-2021@web.de
Die Wahl wird als reine Briefwahl am 25. März bis 16.00 Uhr (Ende der Wahlhandlung) durchgeführt.
Wahltermin
Am 25. März 2021 wird eine neue Mitarbeitervertretung für 4 Jahre gewählt.
Es werden 11 Mitarbeiter/-innen in die Mitarbeitervertretung Cuxhaven-Hadeln gewählt, wobei möglichst hinsichtlich Geschlecht, Berufsgruppen und Örtlichkeit eine gleichmäßige Verteilung erreicht werden soll.
Es werden 11 Mitarbeiter/-innen in die Mitarbeitervertretung Cuxhaven-Hadeln gewählt, wobei möglichst hinsichtlich Geschlecht, Berufsgruppen und Örtlichkeit eine gleichmäßige Verteilung erreicht werden soll.
Möchtest Du MAV-Mitglied werden?
Wenn Du dich für die Belange deiner Kollegen/Kolleginnen einsetzen möchtest und daran interessiert bist, die Rahmenbedingungen und rechtlichen Möglichkeiten dafür kennenzulernen, bist du bei der Mitarbeitervertretung Cuxhaven-Hadeln richtig.
Wenn Du dich für die Belange deiner Kollegen/Kolleginnen einsetzen möchtest und daran interessiert bist, die Rahmenbedingungen und rechtlichen Möglichkeiten dafür kennenzulernen, bist du bei der Mitarbeitervertretung Cuxhaven-Hadeln richtig.
Du hast Interesse daran, dich fortzubilden, Neues zu lernen und arbeitest gerne im Team an Problemlösungen, dann lasse dich als Kandidat/Kandidatin für die Mitarbeitervertretungswahl 2021 für den Kirchenkreis Cuxhaven-Hadeln aufstellen.
MAV-Mitglied zu sein bedeutet in zeitlicher Hinsicht:
MAV-Mitglied zu sein bedeutet in zeitlicher Hinsicht:
- alle 14 Tage Teilnahme an den MAV-Sitzungen
- Zeitaufwand: reine Tagungszeit 5 Stunden plus Anfahrt (1-2 Stunden je nach Wohnort)
plus 1 Stunde Vor- und Nachbereitung
- Anspruch auf 4 Wochen MAV-spezifische Fortbildungen innerhalb der 4jährigen Amtszeit
- Teilnahme an überregionalen Treffen, ca. 3-4 Halbtagesveranstaltungen und eine zweitägige
Veranstaltung im Jahr
Veranstaltung im Jahr
- weitere zusätzliche Veranstaltungen:
z.B. Teilnahme an Bewerbungsgesprächen, informellen Gesprächen……
Defintion: Wer ist Mitarbeiter - wer darf wählen -
§ 9 Wahlberechtigung (MVG-EKD)
Abs. 1 Wahlberechtigt sind alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach § 2 MVG-EKD, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben.
….
Abs. 3……nicht wahlberechtigt sind Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die am Wahltag…. seit mehr als drei Monaten und für wenigstens weitere drei Monate beurlaubt sind.
Laut Kommentar MVG-EKD von Joussen, Mestwerdt, Nause und Spelge/C.H. Beck-Verlag (2020)
wird Folgendes erklärt
- Gekündigte Arbeitnehmer sind wahlberechtigt, sofern die Kündigungsfrist noch nicht am
Wahltag abgelaufen ist
Wahltag abgelaufen ist
- Als Beurlaubung gilt auch die Elternzeit, sofern sei am Wahltag schon mehr als drei Monate
bestanden hat und noch mindestens drei weitere Monate andauert;
bestanden hat und noch mindestens drei weitere Monate andauert;
Dann haben diese Mitarbeiterinnen kein Wahlrecht
- Mitarbeiter im Beschäftigungsverbot und Langzeiterkrankte dürfen wählen
§ 2 MVG-EKD /Kommentar
Definition Mitarbeiter und damit berechtigt auch zu wählen sind:
- Geringfügig Beschäftigte
- Befristet Beschäftigte
- Arbeitnehmer, deren Arbeitszeit sich nach dem jeweiligen Arbeitsbedarf richtet
(Arbeit auf Abruf, kapazitätenorientierte variable Arbeitszeit)
- Anerkennungspraktikanten
Nicht zu den Mitarbeitern zählen:
- FSJler und Bundesfreiwillige
- Ein-Euro-Jobber