Auf der Gehaltsbescheinigung für den Juli finden die Mitarbeitenden im Sozial- und Erziehungsdienst im Vergleich zum Vormonat einen höheren Auszahlungsbetrag.
Im Juli wird im Sozial- und Erziehungsdienst das sogenannte Leistungsentgelt ausgezahlt.
Im August wird dann wieder bei unveränderten Bedingungen das Gehalt in Höhe der Juni-Zahlung ausgezahlt.
Im Juli wird im Sozial- und Erziehungsdienst das sogenannte Leistungsentgelt ausgezahlt.
Im August wird dann wieder bei unveränderten Bedingungen das Gehalt in Höhe der Juni-Zahlung ausgezahlt.