Für alle Mitarbeitenden, die nach dem TV-L eingruppiert sind, wird im März die Inflationsausgleichsprämie erstmalig ausgezahlt.
Dieses betrifft nicht die Mitarbeitenden, die im Sozial- und Erziehungsdienst angestellt sind. Für diese Berufsgruppen ist mit dem Monat April 2024 die Zahlung der insgesamt 3000,00 Euro Inflationsausgleichsprämie abgeschlossen.
Alle Mitarbeitenden, die nach dem TV-L bezahlt werden erhalten auf eine Vollzeitstelle berechnet:
- im März 2024 1800,00 Euro als Einmalzahlung
- im März 2024 zusätzlich 3x 120,00 Inflationsausgleichsprämie (Raten für Januar bis incl. März)
- von April bis einschließlich Oktober 2024 monatlich 120,00 Euro als Inflationsausgleich
Bei Teilzeitkräften wird die Zahlung gemäß dem Teilzeitnenner gekürzt.
Diese Zahlungen sind steuer- und abgabenfrei, also Brutto gleich Netto.
Dieses betrifft nicht die Mitarbeitenden, die im Sozial- und Erziehungsdienst angestellt sind. Für diese Berufsgruppen ist mit dem Monat April 2024 die Zahlung der insgesamt 3000,00 Euro Inflationsausgleichsprämie abgeschlossen.
Alle Mitarbeitenden, die nach dem TV-L bezahlt werden erhalten auf eine Vollzeitstelle berechnet:
- im März 2024 1800,00 Euro als Einmalzahlung
- im März 2024 zusätzlich 3x 120,00 Inflationsausgleichsprämie (Raten für Januar bis incl. März)
- von April bis einschließlich Oktober 2024 monatlich 120,00 Euro als Inflationsausgleich
Bei Teilzeitkräften wird die Zahlung gemäß dem Teilzeitnenner gekürzt.
Diese Zahlungen sind steuer- und abgabenfrei, also Brutto gleich Netto.