Tarifabschluss im TV-L/Übernahme der Zahlung der Inflationsausgleichsprämie

Mon, 29 Jan 2024 11:14:45 +0000 von Annette Henning-Sommer

Für den Geltungsbereich des TV-Ls wurde am 08.12.2023 ein Tarifabschluss erreicht.
 Dieser Tarifabschluss wird nicht automatisch vom kirchlichen Arbeitgeber übernommen.
Hierzu bedarf es eines Beschlusses der Arbeits- und Dienstrechtlichen Kommission.

Die ADK hat in der Sitzung am 26.01.2024 beschlossen, die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie wie auf Länderebene vereinbart zu übernehmen:
- einmalige Zahlung von 1800 Euro (bei Vollzeit), wenn
a) am 9.12.2023 ein Arbeitsverhältnis vorgelegen hat und
b) in der Zeit vom 01.08. bis 08.12.2023 an mindestens einem Tag ein Anspruch auf Entgelt bestanden hat

- monatliche Zahlung von 120 Euro (bei Vollzeit) für die Monate Januar - Oktober 2024, wenn
a) in dem entsprechenden Monat mindestens an einem Tag Anspruch auf Entgelt besteht

Bei Teilzeit werden die Zahlungen entsprechend dem Teilzeitanteil der Stunden berechnet.

Frühestens werden diese Zahlungen mit dem Märzgehalt (Ende März) ausgezahlt (1800 Euro plus 3x 120 Euro/bei Vollzeit).

Folgendes wurde für den TV-L weiter ausgehandelt:

- Ab 01.11.2024 Erhöhung der Einkommen um einen Sockelbetrag von 200,00 Euro/brutto (Vollzeitstelle)
- Ab 01.02.2025 Erhöhung der Einkommen um 5,5% gerechnet auf den Einkommensbetrag inklusive des Sockelbetrages von 200,00 Euro; mindestens eine Erhöhung der Entgelte um 340,00 Euro  (immer betrachtet für eine Vollzeitstelle)
- Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit bis zum 30.11.2025

Sollte diese Tarifeinigung 1 zu 1 durch die Landeskirche übernommen werden, gelten diese Tariferhöhung nur für Mitarbeitende, die nach dem TV-L bezahlt werden. Das sind in den Kitas in der Regel die Mitarbeitenden, die nicht im Sozial- und Erziehungsdienst arbeiten. Es betrifft u.a. Mitarbeitende in der Reinigung und in der Küche; Sekretär*innen; Küster*innen; Kirchenmuskiker*innen; Diakon*innen.
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