Bei einer Höhergruppierung im Bereich des TVöDs wird die Stufe behalten, aber die Stufenlaufzeit beginnt ab dem Zeitpunkt der Höhergruppierung neu.
Zur Zeit werden die rückwirkenden Höhergruppierung im TVöD-Bereich von S8a zu S8b zum 01.07.2022 durchgeführt.
Dieses führt dazu, dass die bisher erreichte Stufe mit der Laufzeit ab dem 01.07.2022 erneut beginnt.
Außerdem gelten bis zum 1.10.2024 in der Stufe S8b verlängerte Stufenlaufzeiten in der Stufe 4 (6 Jahre) und in der Stufe 5 (8 Jahre).
Bitte prüft eure Abrechnung, die schon die rückwirkende Höhergruppierung in die S8b enthält, daraufhin.
Es sind bisher schon Fehler in den Abrechnung vorgekommen:
Folgende nächsten Stufensteigerungen sind richtig:
in Stufe 2: nächste Stufensteigerung 01.07.2025
in Stufe 3: nächste Stufensteigerung 01.07.2026
in Stufe 4: nächste Stufensteigerung 01.07.2028
in Stufe 5: nächste Stufensteigerung 01.07.2030
Ab dem 1.10.2024 werden diese verlängerten Stufenlaufzeiten korrigiert, indem die Verweildauer in der Stufe der Ordnungszahl der Stufe entspricht, z.B. Verweildauer in Stufe 4=4 Jahre:
Dann gelten folgende Stufenlaufzeiten:
Stufe 2 01.07.2024
Stufe 3 01.07.2025
Stufe 4 01.07.2026
Stufe 5 01.07.2027
Zur Zeit werden die rückwirkenden Höhergruppierung im TVöD-Bereich von S8a zu S8b zum 01.07.2022 durchgeführt.
Dieses führt dazu, dass die bisher erreichte Stufe mit der Laufzeit ab dem 01.07.2022 erneut beginnt.
Außerdem gelten bis zum 1.10.2024 in der Stufe S8b verlängerte Stufenlaufzeiten in der Stufe 4 (6 Jahre) und in der Stufe 5 (8 Jahre).
Bitte prüft eure Abrechnung, die schon die rückwirkende Höhergruppierung in die S8b enthält, daraufhin.
Es sind bisher schon Fehler in den Abrechnung vorgekommen:
Folgende nächsten Stufensteigerungen sind richtig:
in Stufe 2: nächste Stufensteigerung 01.07.2025
in Stufe 3: nächste Stufensteigerung 01.07.2026
in Stufe 4: nächste Stufensteigerung 01.07.2028
in Stufe 5: nächste Stufensteigerung 01.07.2030
Ab dem 1.10.2024 werden diese verlängerten Stufenlaufzeiten korrigiert, indem die Verweildauer in der Stufe der Ordnungszahl der Stufe entspricht, z.B. Verweildauer in Stufe 4=4 Jahre:
Dann gelten folgende Stufenlaufzeiten:
Stufe 2 01.07.2024
Stufe 3 01.07.2025
Stufe 4 01.07.2026
Stufe 5 01.07.2027